Generalistische Pflegeausbildung

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DIE GENERALISTISCHE
PFLEGEAUSBILDUNG

Im Jahr 2020 startete die neue generalistische Pflegeausbildung, bei der die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ zusammengeführt wurden.

Das Ziel dieser Zusammenführung ist es, das die Auszubildenden die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten kennen lernen und Pflegewissen, zur Pflege von Menschen aller Altersstufen aufweisen. Somit ermöglicht es den generalistisch ausgebildeten Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.

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AUFBAU DER
AUSBILDUNG

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In den ersten beiden Jahren findet die Ausbildung gemeinsam mit den Pflegeassistenten m/w/statt und die/der Auszubildende hat folgende Möglichkeiten:

A - Die generalistische Ausbildung wird fortgesetzt und man erlangt den Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann.

B - Es wird in den Bereichen der Alten- oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eine Spezialisierung mit entsprechendem Abschluss angestrebt.

Vor Vertragsunterzeichnung wird bereits festgelegt, welcher Abschluss angestrebt wird. Die/der Auszubildende hat im 2. Ausbildungsjahr die Möglichkeit den Fachbereich nochmal zu wechseln.

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PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN

Freude und Geschick im Umgang mit Menschen

Aufgeschlossenheit gegenüber unterschiedlichen Altersgruppen und Kulturen

Gewisses Maß an Stressresistenz und emotionaler Belastbarkeit

Geduld und Empathie

FORMALE VORAUSSETZUNGEN

Gesundheitliche Eignung

Mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschule) oder vergleichbare, abgeschlossene Schulbildung

ALTERNATIV:

Hauptschulabschluss (oder vergleichbar) in Kombination mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren oder Erlaubnis für die Tätigkeit als Pflegefachhelfer/in

Bei einer vorangehenden Helfer- oder Assistenzausbildung kann in Einzelfällen nach Antrag direkt mit dem 2. Ausbildungsjahr begonnen werden

3 JAHRE

Dauer

JÄHRLICH

Beginn der Ausbildung

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